Fragen & Antworten

fragen pflegedienst

Häufige Fragen – wir haben die Antworten.

Die Entscheidung für einen ambulanten Pflegedienst in Hamburg ist oft ein großer Schritt – für die pflegebedürftige Person und die ganze Familie. Klar, dass da viele Fragen aufkommen: Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse? Wie schnell kann die Unterstützung bei Ihnen zu Hause starten? Und was passiert, wenn sich der Pflegebedarf plötzlich ändert?

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Leistungen übernimmt der ambulante Pflegedienst APD Knoll in Hamburg?

APD Knoll bietet in Hamburg unter anderem Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Unterstützung im Alltag an. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Medikamentengabe und bei der Versorgung im häuslichen Umfeld. Der Pflegedienst ist in mehreren Hamburger Stadtteilen aktiv, darunter Neustadt, St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und HafenCity.


2. Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Hamburg?

Die Kosten für ambulante Pflege hängen vom Pflegegrad, vom Umfang der Leistungen und davon ab, ob die Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden oder privat erfolgen. Bei vorhandenem Pflegegrad rechnet der Pflegedienst viele Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, für darüber hinausgehende Leistungen kann ein Eigenanteil entstehen. 


3. Wie schnell kann die Versorgung durch APD Knoll starten?

In vielen Fällen kann die Versorgung nach einem ersten Beratungsgespräch kurzfristig geplant werden, abhängig vom Pflegebedarf und der verfügbaren Tourenplanung. Für eine schnelle Aufnahme sind vor allem Informationen zum Pflegegrad, zur aktuellen Situation und zu gewünschten Leistungen wichtig. Gerade bei einer akuten Veränderung des Pflegebedarfs ist eine zügige Abstimmung mit dem Pflegedienst sinnvoll.


4. Brauche ich einen Pflegegrad für ambulante Pflege?

Nicht jede Leistung setzt sofort einen Pflegegrad voraus, aber für viele dauerhafte Pflegeleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad wichtig, damit die Pflegekasse Leistungen übernehmen kann. APD Knoll unterstützt mit Leistungen, die sich an Menschen mit Pflegebedarf richten und bei denen die Einstufung durch den Medizinischen Dienst eine zentrale Rolle spielt. Auch bei Fragen zur Einstufung oder zu passenden Leistungen ist eine persönliche Beratung üblich und hilfreich.


5. In welchen Hamburger Stadtteilen ist APD Knoll tätig?

APD Knoll ist vor allem in Hamburg-Neustadt, St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und HafenCity für Sie da; St. Georg und Klostertor sind derzeit ausgeschlossen. Der Standort ist damit klar lokal ausgerichtet und besonders für Menschen interessant, die einen ambulanten Pflegedienst in Hamburg-Mitte und den angrenzenden Stadtteilen suchen. 


6. Wie läuft die Aufnahme bei APD Knoll ab?

Der Aufnahmeprozess beginnt in der Regel mit einem persönlichen Gespräch, in dem wir Ihren Bedarf, Ihre Wünsche und die aktuelle Pflegesituation besprechen. Danach erstellen wir gemeinsam einen passenden Versorgungsplan und klären alle organisatorischen Fragen, damit die ambulante Pflege in Hamburg möglichst reibungslos starten kann. So wissen Sie von Anfang an, welche Unterstützung Sie erhalten und wie die Zusammenarbeit abläuft.


7. Wie wird ambulante Pflege durch die Pflegekassen refinanziert und welche Leistungen stehen zur Verfügung?

Die Pflegekasse übernimmt bei bestehender Pflegebedürftigkeit je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten für die ambulante Pflege. Versicherte können dabei entweder Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erhalten oder Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen

Leistungen nach Pflegegrad Stand 2026

  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Für beide Leistungen steht ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich, unabhängig vom Pflegegrad.
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1, einsetzbar für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsleistungen, zum Beispiel für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld monatlich oder bis zu 796 € Pflegesachleistung monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld monatlich oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistung monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld monatlich oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistung monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld monatlich oder bis zu 2.299 € Pflegesachleistung monatlich