Wir führen den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 durch. Falls Sie keine Pflegeleistung durch einen Pflegedienst erhalten und sich das Pflegegeld auszahlen lassen, möchte ihre Pflegekasse, das regelmäßig ein Beratungseinsatz durchgeführt wird.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze in den einzelnen Pflegegraden finden Sie hier:
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr |
Bitte setzten Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit wir einen gemeinsamen Termin für die Begutachtung finden können.