Wir führen den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 durch. Falls Sie keine Pflegeleistung durch einen Pflegedienst erhalten und sich das Pflegegeld auszahlen lassen, möchte ihre Pflegekasse, das regelmäßig ein Beratungseinsatz  durchgeführt wird.

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze in den einzelnen Pflegegraden finden Sie hier:

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 1 x pro Vierteljahr

Bitte setzten Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit wir einen gemeinsamen Termin für die Begutachtung finden können.